Familienrecht

Das Familienrecht wird in der Praxis dominiert von den Problemen Trennung und Scheidung. Auch Eltern-Unterhaltsfragen haben in den vergangenen Jahren durch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung zugenommen. Im Bereich Trennung und Scheidung sind zahlreiche komplexe Fragen zu bearbeiten betreffend Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögensausgleich, Zugewinn etc.

 

 

Wichtig: Gerade in der Trennungsphase sind beide Ehepartner regelmäßig emotional extrem stark belastet. Der Trennung vom Ehepartner, den Kindern wie auch evtl. dem Eigenheim und den damit verbundenen, erheblichen seelischen Belastungen folgen weitere existenzielle Probleme wie Unterhaltszahlungen, steuerliche Mehrbelatungen etc.

 

 

 

In dieser für manche Ehepartner auswegslos erscheinenden und verzweifelten Situation kommt ein weiteres Problem hinzu: Es finden sich zahlreiche “Rechtsberater” wie Freunde, Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen etc. die selbst in Trennung leben oder schon einmal eine Scheidung hinter sich gebracht haben. In vermeintlicher Kenntnis der Sach- und Rechtslage werden häufig Empfehlungen abgegeben, die für den Betroffenen falsch sind und zu schwerwiegenden Fehlern und Nachteilen führen können. Eine umgehende und vollständige sichere Rechtsberatung ist unumgänglich.

 

Falls Sie ein Problem aus dem Bereich Scheidung, Trennung etc. haben, wenden Sie sich bitte umgehend an mich. Kostenfragen können selbstverständlich vorab kostenlos geklärt werden.

Wichtig ist zunächst eine vollständige Bestandsaufnahme der ehelichen Situation wie Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie alle Fragen, die mit Kindern zusammen hängen wie Sorgerechtsfragen, Umgangsrechtsfragen sowie Fragen nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.

Erst nachdem eine vollständige Erfassung der Lebenzustände erfolgt ist, lassen sich klare und rechtssichere Aussagen darüber treffen, wie sich der äußerst gravierende Einschnitt in die bisherige Lebenssituation durch Trennung und Scheidung künftig darstellen kann oder wird.

Regelmäßig werden wegen des komplexen Streits bzw. Regelungsstoffes mehrfache Beratungen notwendig werden. Regelungsbedürftig sind zunächst die Fragen nach Trennung und Scheidungsabsicht, insbesondere nach dem Trennungszeitpunkt den Gründen für das Scheitern der Ehe (Härtescheidung?) sowie sonstige Zerrüttungsgründe.

 

Nach einjähriger Trennung der Eheleute kann regelmäßig das Scheidungsverfahren eingeleitet werden, in besonderen Fällen unter Umständen auch schon vorher.

Während die Scheidung als solche rechtlich im Regelfall keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, trifft dies für die Folgesachen jedoch in besonderen Maße zu. Gemeinsam mit der Scheidung muss zunächst ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, der den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften betrifft.

 

Weiter klärungs- bzw. regelungsbedürftig sind die Fragen nach Getrenntlebensunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Kindesunterhalt sowie der elterlichen Sorge für die Kinder, des Umgangsrechtes sowie des Aufenthaltbestimmungsrechtes.

Zu klären sind die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, insbesondere Mietverhältnisse wie auch die Verwertung o. Verwendung des Eigenheimes durch Verkauf, Belastung, Übernahme gegen Abfindungszahlungen, Abfindungszahlungen des anderen Ehegatten bei den finanzierenden Banken. Haushaltsgegenstände sind zu teilen, ggf. durch gerichtlichen Beschluss nach der Hausratsverordnung.

 

Im Bereich des Ehegattenunterhaltsanspruchs sind auch die Unterhaltsvoraussetzungen zu prüfen wie z.B.:

  • Leistungsfähigkeit des Verpflichteten
  • die Bedürftigkeit des Berechtigten
  • Ausschluss- und Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit wie z.B. kurzfristige Dauer der Ehegemeinschaft,
  • Vorliegen eines schweren Vergehens gegen den Verpflichteten z.B. schwere Körperverletzung, Betrug oder und mutwilliges Hinwegsetzen über Vermögensinteressen des anderen
  • Arbeitsplatzverlust
  • längere Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht
  • schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten gegen den Verpflichtigten,

Weiter klärungsbedürftig, sind Fragen nach Grundbesitz, Lebensversicherung, Bausparverträgen, Girokonten, Sparbüchern, sonstige Bankvermögen, Pkws, Beteiligungen an Gesellschaften, sonstigen Vermögenswerten und Fragen nach Lebensversicherung, insbesondere solche, die ehebedingt sind.

Im Bereich der allg. Vermögensauseinandersetzung findet häufig der sog. Zugewinnausgleich statt. Zur Ermittlung eines derartigen Anspruches sind zahlreiche rechtliche Schritte erforderlich, die das Feststellen von Anfangs und Endvermögen vorraussetzen, was im einzelnen sehr kompliziert sein kann. Ggf. kann auch ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, darüber hinaus sind Stundungsanträge möglich.

 

Beachten Sie auch, dass selbstverständlich alle obigen Problembereiche, die nicht abschließend dargestellt sind, keinesfalls streitig durchgeführt werden müssen. In vielen Fällen bietet sich die Möglichkeit, kostengünstige, schnelle und klare Regelungen durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Diese spart den Ehepartnern häufig langjähriges, teures Prozessieren und bietet Rechtssicherheit für die Zukunft.

 

Durch individuelle und auf Wunsch auch zeitaufwendige Beratung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, umfassend auf Ihre Probleme einzugehen und für Sie bestmögliche Lösungen zu entwickeln.

 

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